Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Sie über unsere Verpflichtung zur Datenweitergabe im Rahmen des Zensus 2021 informieren.
Grundlage:
Mit dem Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021) setzt die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008 um. Zum Stichtag 16. Mai 2021 führen die statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durch.
Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung ist die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Heidenau eG als Vermieter auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10 Abs. 2 ZensG 2021 dazu verpflichtet, bestimmte Angaben über unsere Mieter an die statistischen Ämter des Bundes und der Länder weiterzugeben.
Welche personenbezogenen Angaben übermitteln wir:
Wann werden die übermittelten Daten gelöscht:
Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder sind verpflichtet, die konkreten Löschfristen für die nach dem Zensusgesetz übermittelten Daten einzuhalten. Spätestens 4 Jahre nach dem Zensusstichtag sind die bei der Gebäude- und Wohnungszählung übermittelten oben genannten Angaben zu löschen.
Ihre Rechte:
Ihnen stehen als betroffene Person die in der DS-GVO vorgegebenen Rechte (z. B. Recht auf Auskunft etc.) uneingeschränkt zur Verfügung. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung auf www.gwg-heidenau.de.
Bei Fragen:
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns, die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Heidenau eG, wenden. Zusätzlich steht Ihnen unser Datenschutzbeauftragter unter datenschutz@wtm-dresden.de oder 0351 497799-11 zur Verfügung.
Download Zensus 2021 - Informationsblatt für unsere MieterInnen